2017 – gesetzliche Änderungen im Modell Lehre und Matura
Auch ich war überrascht: 2016 gibt es bei Lehre und Matura einige gesetzliche Änderungen. Vieles wird besser – aber nicht alles.
So hat man nun nach dem Lehrabschluss nur mehr 3 Jahre Zeit die Matura-Teilprüfungen kostenlos abzulegen und nicht wie bisher 5 Jahre. Dafür gibt es einen Maturanatritt mehr – wie alle Maturantenn/innenn in Österreich haben nun auch Lehre und Matura Maturannt/innen die Möglichkeit insgesamt 4 Mal zu einer Maturaprüfung anzutreten.
Die wohl wichtigste Änderung im Modell Lehre und Matura betrifft die Maturaprüfung vor dem Lehrabschluss.
Eine positive Maturaprüfung vor dem Lehrabschluss
Nun muss man eine Maturaprüfung vor dem Lehrabschluss positiv ablegen, damit man auch nach dem Lehrabschluss die Lehre und Maturakurse kostenlos besuchen kann.
Wohl deshalb wurde in Tirol nun das Modell dementsprechend angepasst und es gibt vor der jeweiligen Maturaprüfung ein zusätzliches Lernstudio Matura – ein Intensivtraining für die Matura. Der Besuch des Lernstudio Matura ist im Unterricht inbegriffen und ist so verpflichtender Teil der Ausbildung. Damit erhöhen sich die Chancen die erste Maturaprüfung positiv zu bestehen und damit die Ausbildung auch nach dem Lehrabschluss kostenlos zu besuchen.
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